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auf der Website der REGEL-airŪ Fensterlüfter!




REGEL-airŪ im Kontext rechtlicher Anforderungen

Die REGEL-air® Fensterlüfter werden seit mehr als 10 Jahren erfolgreich in der Wohnungslüftung eingesetzt. Mit ihnen ist eine Reduzierung der Raumluftfeuchtigkeit und somit eine Vermeidung von Schimmelbildung nachweislich möglich.

Die aktuelle Norm zur Wohnungslüftung DIN 1946-6 fordert seit Mai 2009 mindestens die nutzerunabhängige Einhaltung der Feuchteschutzlüftung (Bautenschutz) und konkretisiert damit die Forderung des Mindestluftwechsels der EnEV 2009.

Mit den REGEL-air® Fensterlüftern kann diese Feuchteschutzlüftung auf einfache und kostengünstige Weise realisiert werden. Auch zur Einhaltung von höheren Lüftungsanforderungen können die REGEL-air® als Nachströmelemente in Verbindung mit Schacht- oder ventilatorgestützter Lüftung eingesetzt werden.

Aktuelle rechtliche Anforderungen an die Wohnungslüftung lassen sich also mit den REGEL-air® Fensterlüftern auf einfache und wirtschaftliche Weise realisieren. Details hierzu finden Sie in der Rubrik Lüftungs-Grundlagen (Normen & Gesetze).

Vorankündigungen

"bautec" vom 21. – 25. Februar 2012
in Berlin
Innoperform GmbH - Halle 23/Stand 104
Weitere Informationen:
www.bautec.com  
"fensterbau frontale" vom 21. – 24. März 2012 in Nürnberg
Innoperform GmbH - Halle 8/Stand 123
Weitere Informationen: www.frontale.de  


Generalvertrieb

Generalvertrieb aller REGEL-air®-Produkte durch >>> INNOPERFORM GmbH  

VERSION 4.0 Letzte Aktualisierung am 19.01.2012 um 15:24


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