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Herzlich willkommen
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auf der Website der REGEL-airŪ Fensterlüfter!
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REGEL-airŪ im Kontext rechtlicher Anforderungen
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Die REGEL-air® Fensterlüfter werden seit mehr als 10 Jahren erfolgreich in der Wohnungslüftung eingesetzt. Mit ihnen ist eine Reduzierung der Raumluftfeuchtigkeit und somit eine Vermeidung von Schimmelbildung nachweislich möglich.
Die aktuelle Norm zur Wohnungslüftung DIN 1946-6 fordert seit Mai 2009 mindestens die nutzerunabhängige Einhaltung der Feuchteschutzlüftung (Bautenschutz) und konkretisiert damit die Forderung des Mindestluftwechsels der EnEV 2009.
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Mit den REGEL-air® Fensterlüftern kann diese Feuchteschutzlüftung auf einfache und kostengünstige Weise realisiert werden. Auch zur Einhaltung von höheren Lüftungsanforderungen können die REGEL-air® als Nachströmelemente in Verbindung mit Schacht- oder ventilatorgestützter Lüftung eingesetzt werden.
Aktuelle rechtliche Anforderungen an die Wohnungslüftung lassen sich also mit den REGEL-air® Fensterlüftern auf einfache und wirtschaftliche Weise realisieren. Details hierzu finden Sie in der Rubrik Lüftungs-Grundlagen (Normen & Gesetze).
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3 erfolgreiche Messen in 2012
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Der Start ins Jahr 2012 begann für Innoperform GmbH gleich mit 3 erfolgreichen Messen: DEUBAU in Essen, Bautec in Berlin und fensterbau/frontale in Nürnberg.
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REGEL-airŪ Berechnungstool
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Für die Luftbedarfsberechnung nach DIN 1946-6 (Wohnungslüftung) wird demnächst auf der REGEL-air® Website ein Berechnungstool für Fensterlieferanten zur Verfügung stehen. Damit kann auf einfache Weise der für die jeweilige Wohnung notwendige Luftbedarf in Querlüftung sowie die hierfür notwendige Anzahl an REGEL-air® ermittelt werden.
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Generalvertrieb
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VERSION 4.0 Letzte Aktualisierung am 12.04.2012 um 16:04
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