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Muss ich wirklich lüften? – Pflichten für Mieter & Unterstützung durch Fensterfalzlüfter

Viele Mieter fragen sich, wie viel sie tatsächlich lüften müssen, um Ärger mit Schimmel und möglichen Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Laut Rechtsprechung ist es Mietern zumutbar, die Wohnung zwei Mal täglich stoßzulüften.

Lüften als Mieterpflicht – aber reicht das wirklich aus?

Viele Mieter fragen sich, wie viel sie tatsächlich lüften müssen, um Ärger mit Schimmel und mögliche Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Laut Rechtsprechung ist es Mietern zumutbar, die Wohnung zwei Mal täglich stoßzulüften. Doch in modernen oder sanierten Gebäuden reicht diese Regel oft nicht mehr aus. Warum das so ist, welche Pflichten bestehen und wie Fensterfalzlüfter Mietern den Alltag erleichtern, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Pflichten haben Mieter beim Lüften?

Die Gerichte haben klare Vorgaben gemacht:

  • Zweimal täglich Stoßlüften gilt als zumutbar und wird von Mietern erwartet.
  • Kipplüften reicht in der Regel nicht aus, da dabei der Luftaustausch zu gering ist und Energie verloren geht.
  • Dabei sollen die Fenster für einige Minuten weit geöffnet werden, um verbrauchte, feuchte Luft durch Frischluft zu ersetzen.

Damit trägt der Mieter eine gewisse Verantwortung, die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung so zu regulieren, dass keine Schimmelschäden entstehen.

Warum reicht das klassische Stoßlüften oft nicht mehr aus?

In Altbauten war die Belüftung früher einfacher: Durch undichte Fensterfugen fand automatisch ein gewisser Luftaustausch statt. Moderne oder sanierte Gebäude hingegen sind stark abgedichtet, um Heizenergie zu sparen. Das führt jedoch dazu, dass Feuchtigkeit aus Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen nicht mehr von selbst entweichen kann.

Die Folge: trotz regelmäßigem Lüften kann Schimmel entstehen. Hier geraten viele Mieter unverschuldet in Schwierigkeiten.

Wie kann ein Fensterfalzlüfter Mietern helfen?

Fensterfalzlüfter sind kleine Bauteile, die im Fensterfalz eingebaut werden und eine kontinuierliche, nutzerunabhängige Grundlüftung sicherstellen.

Ihre Vorteile:

Automatischer Luftaustausch: 24 Stunden am Tag strömt kontrolliert Frischluft nach, ohne dass der Mieter aktiv werden muss. Schutz vor Schimmel: Die Minimallüftung verhindert Feuchtigkeitsstau und mindert Schimmelrisiken. Keine Zugluft: Moderne Fensterfalzlüfter besitzen selbstregulierende Klappen. Steigt der Winddruck, schließen sie automatisch – so bleibt der Wohnkomfort erhalten. Unterstützung bei der Mieterpflicht: Fensterfalzlüfter ersetzen das Stoßlüften nicht vollständig, entlasten aber enorm, indem sie die Grundlüftung übernehmen.

Mieterpflichten & Vermieterinteresse – ein sensibles Thema

Schimmel in der Wohnung ist oft Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Während Mieter zu regelmäßigem Lüften verpflichtet sind, müssen Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung technisch so beschaffen ist, dass sie ohne unverhältnismäßigen Aufwand schimmelfrei bewohnbar bleibt.

Fensterfalzlüfter können hier ein wichtiger Baustein sein: Sie entlasten Mieter, sichern Vermieter ab und tragen zu einem dauerhaft gesunden Raumklima bei.

Fazit: Sinnvoll in fast allen modernen Fenstern

Ein Fensterfalzlüfter ist immer dann sinnvoll, wenn Fenster sehr dicht schließen – egal ob im Neubau, bei sanierten Altbauten oder nach einer Fassadenerneuerung. Wer langfristig ein gesundes Raumklima sicherstellen und Schimmel vorbeugen möchte, sollte beim Fenstertausch oder bei Bauprojekten gezielt auf diese kleine, aber wirksame Lüftungslösung setzen. Im Idealfall sollte ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden. Diese können beispielsweise von Energieberatern, Planern oder teils auch vom Fensterhersteller erstellt werden.

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