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Verbrennungsluft
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Verbrennungsluftversorgung ist ebenso wichtig!
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Gute Lüftung dient nicht nur einer gesunden Wohnungsluft. Eine ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft ist ebenso wichtig und wird gesetzlich gefordert!
Feuerstätten dürfen nach der Musterbauordnung (MBO) November 2002 in Räumen nur aufgestellt werden, wenn nach der Art der Feuerstätte und nach Lage, Größe, baulicher Beschaffenheit und Nutzung der Räume Gefahren nicht entstehen. Diese Forderung ist sinngemäß in allen Landesbauordnungen enthalten.
Wesentlich für die Vermeidung von Gefahren ist die ausreichende Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätten. Bei raumluftabhängigen Feuerstätten muss die für die Verbrennung erforderliche Luft vom Freien in die Aufstellräume der Feuerstätten nachströmen. Die einströmende Luft sorgt für eine einwandfreie Verbrennung und sichert außerdem die sichere Abgasabführung, indem ein gefährlicher Unterdruck im Raum vermieden wird.
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Das maßgebliche Regelwerk
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Die Technische Regel für Gasinstallationen DVGW-TRGI 2008 (DVGW-TRGI) präzisiert dazu:
„Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn dem Aufstellraum bei einem Unterdruck gegenüber dem Freien von nicht mehr als 0,04 mbar (4 Pa) auf natürliche Weise oder durch technische Maßnahmen eine stündliche Verbrennungsluftmenge von 1,6 cbm je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung der Gasfeuerstätten und der Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe, soweit sie die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen, zuströmt.“
Die nebenstehende Grafik (vergrößerte Darstellung)
dient der Ermittlung der anrechenbaren Wärmeleistung aus dem Rauminhalt der Verbrennungslufträume, die zum jeweiligen Verbrennungsluftverbund gehören, und gegebenenfalls des Aufstellraumes.
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Es bedeuten hierbei:
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Kurve 1: Innentür mit dreiseitig umlaufender Dichtung und ungekürztem Türblatt
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Kurve 2: Innentür mit dreiseitig umlaufender Dichtung und 1,0 cm gekürztem Türblatt sowie Innentür ohne umlaufende Dichtung und mit ungekürztem Türblatt
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Kurve 3: Innentür mit dreiseitig umlaufender Dichtung und 1,5 cm gekürztem Türblatt sowie Innentür ohne umlaufende Dichtung und mit 1,0 cm gekürztem Türblatt
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Kurve 4: Innentür mit Verbrennungsluftöffnung von mindestens 150 Quadratzentimeter freiem Querschnitt sowie Aufstellraum mit Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden kann.
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Die Lösung: REGEL-airŪ
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Die REGEL-air® Fensterfalz-Lüfter erfüllen alle Anforderungen an Außenluftdurchlasselemente nach DVGW-TRGI. Somit können durch ihren Einsatz auch in Räumen, die nur einen Rauminhalt von mindestens 2 cbm je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung haben, raumluftabhängige Gasgeräte eingesetzt werden. Der restliche stündliche Luftvolumenstrom von 0,8 cbm je kW kann über die Fensterfalzlüfter herangeführt werden.
Durch den Einsatz von REGEL-air® Fensterfalz-Lüftern können Probleme bei der Verbrennungsluftversorgung raumluftabhängiger Feuerstätten einfach und kostengünstig beseitigt werden. Der Wohnkomfort wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt.
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Für die Auslegung der Verbrennungsluftversorgung mit REGEL-air® Fensterlüftern wird ein INNOPERFORM-Tool zur „Ermittlung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung im Verbrennungsluftverbund bis 50 kW“ zum Download zur Verfügung gestellt. Dies finden Sie im >> Kunden-Bereich für Schornsteinfeger.
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Druckbare Version
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